Usul us-Sunnah



بسم ال الرحمن الرحيم

Al-Qadi Abul-Husain Muhammad Ibn Abi Ya’la sagte: Ich sagte zu al-Mubarak: ‘Abdul-’Aziz al-Azji berichtete uns: ‘Ali Ibn Buschran teilte uns mit: ‘Uthman, auch bekannt als Ibnus-Samak, berichtete uns: al-Hasan Ibnu ‘Abdul-Wahhab erzählte uns: Sulayman Ibnu Muhammad al-Munqari berichtete uns: ‘Abdus Ibnu Malik al-’Attar überlieferte mir: Ich hörte Abu ‘Abdillah Ahmad Ibnu Hanbal - Möge Allah mit ihm barmherzig sein - sagen1: „Die grundlegenden Prinzipien der Sunnah mit uns sind:

Das Festhalten an dem, worauf die Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, beruhten.

Sie (und ihren Weg) als ein zu befolgendes Beispiel nehmen.

Die Unterlassung von Neuerungen und jede Neuerung ist eine Irreführung.

Die Unterlassung von Auseinandersetzungen.

Das Sitzen mit Leuten der Launen/Gelüsten (Hawa) verlassen.

Das Unterlassen von Auseinandersetzungen, Argumentationen und Streitgespräche im Din.

Die Sunnah mit uns sind die Athar (Überlieferungen) des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm und die Sunnah erklärt und verdeutlicht den Qur’an.

Sie ist die Führung für den Qur’an (die Sunnah enthält Beweise und Hinweise für die Bedeutung und richtige Erläuterung des Qur’an).

Es gibt keine analogische Folgerung (Qiyas) in der Sunnah. Beispiele und Gleichnisse dürfen für sie nicht gemacht werden.

Auch kann sie nicht durch den Verstand und den Launen (Hawa) erfasst und begriffen werden.

Vielmehr besteht sie aus Befolgung (Ittiba) und der Unterlassung von Hawa (Launen).

Es gehört zur bindenden und notwendigen Sunnah - und wer auch immer von ihr eine einzelne Sache verlässt, der hat sie (in ihrer Gesamtheit) verlassen, nicht daran geglaubt, und er ist nicht von ihren Leuten.

Der Iman an Qadar (göttliche Bestimmung), mit seinem Guten und Schlechten.

Die Bestätigung der Ahadith (über Qadar) und der Iman an sie. Es ist nicht erlaubt zu fragen „Warum“ oder „Wie“? Vielmehr muss man (die Wahrhaftigkeit solcher Ahadith) bestätigen und an sie Iman haben.

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1  Zu finden in Tabaqatul-Hanabila (1/241-246).



Wer auch immer die Erläuterung eines Hadith nicht weiß und dessen Verstand (nicht die Kapazität) dazu hat, dann genügt es ihm (d.h. die Bestätigung der Ahadith und der Iman an sie), denn (alles vom Din) wurde für ihn vollkommen gemacht. Und es ist notwendig für ihn, daran Iman zu haben und sich zu unterwerfen, wie beim Hadith des Wahrhaftigen, des Glaubenswürdigen,2 und was auch immer an Ähnlichem über al-Qadar vorhanden ist.

Ebenso die Ahadith über Ru’ya insgesamt (d.h. dass der Gläubige im Jenseits Allah sehen wird), selbst wenn sie nicht mit dem, was die Leute gehört haben, übereinstimmen, und selbst wenn derjenige, der sie hört, sie abstoßend fühlt und abgeneigt ist. Gewiss, es ist Pflicht für ihn, an sie Iman zu haben und nicht ein einziges Wort von ihnen abzulehnen, noch von anderen Ahadith, die von vertrauenswürdigen und zuverlässigen Überlieferren berichtet wurden.

Und dass er mit niemandem diskutiert und Streitgespräche führt, noch dass er lernt, wie man (in solchen Angelegenheiten) diskutiert. Denn wahrlich, theologische Argumentation/Redekunst (Kalam; Philosophie) in Angelegenheiten des Qadar, der Ru’ya, des Qur’an und anderen ähnlichen Angelegenheiten ist unter jenen Wegen, die verworfen und verboten sind. Jener, der dies tut, selbst wenn er mit seinen Worten die Wahrheit erreicht, ist nicht von den Ahlus-Sunnah, bis er diese Art der Argumentation verlässt, sich den Athar (Überlieferungen vom Propheten und den Gefährten) unterwirft und an sie Iman hat.

Der Qur’an ist das Wort Allahs. Er ist nicht erschaffen. Man sollte nicht zu schwach sein, ihn als unerschaffen zu bezeichnen, und dass das Wort Allahs von Ihm nicht abgesondert und getrennt ist (d.h. das Wort Allahs hat keine eigenständige Existenz), und dass nicht eine einzige Sache davon erschaffen wurde.

Und hüte dich vor der Diskussion mit einem Neuerer in dieser Angelegenheit, der sagt, dass seine Rezitation des Qur’an erschaffen sei, und andere ähnliche Behauptungen.

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2  Dies ist der Hadith von Ibnu Mas’ud, welcher sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, sagte zu uns - und er ist ja der Wahrhaftige, der Glaubwürdige -: ‚Wahrlich, die Schöpfung eines jeden von euch wird im Leibe seiner Mutter in vierzig Tagen zusammengebracht; danach ist er ebenso lang ein Blutklumpen; danach ist er ebenso lang ein kleiner Fleischklumpen. Danach entsendet Allah einen Engel, der mit viererlei beauftragt wird: Mit der Bestimmung seines Lebensunterhalts, seiner Lebensdauer und ob er elend oder glückselig sein wird. Dann haucht er ihm die Seele ein. Ich schwöre bei Allah, dass es einige unter euch gibt, die wahrhaftig solche Werke der Bewohner der Hölle vollbringen, bis sie von ihr nur um eine Ellenlänge entfernt sind, dann ereilt sie das Vorherbestimmte, und somit vollbringen sie die Werke der Bewohner des Paradieses und gehen in dieses ein. Und es gibt einige unter euch, die wahrhaftig solche Werke der Bewohner des Paradieses vollbringen, bis sie von ihm nur um eine Ellenlänge oder zwei Ellenlängen entfernt sind, dann ereilt sie das Vorherbestimmte, und somit vollbringen sie die Werke der Bewohner der Hölle und gehen in diese ein.’ Überliefert von al-Bukhari und Muslim.




Wer auch immer unentschlossen ist und sagt »Ich weiß nicht, ob er erschaffen ist oder nicht. Er ist jedoch das Wort Allahs« so ist er eine Person der Neuerung, und er ist wie einer, der sagt: »Er ist erschaffen.« Wahrlich, er ist das Wort Allahs, und er ist nicht erschaffen.

Der Iman an Ru’ya am Tage des Gerichtes, so wie er in den authentischen Ahadith vom Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, überliefert wurde.

Und dass der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, seinen Herrn gesehen hat, denn dies wurde vom Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, berichtet - dies ist richtig und authentisch. Es wurde von Qatada von ’Ikrima von Ibnu ’Abbas überliefert. Al-Hakam Ibnu Iban überlieferte es von ’Ikrima von Ibn ’Abbas. Ebenso berichtete dies ’Ali Ibn Zaid von Yusuf Ibnu Mahran von
Ibnu ’Abbas.

Der Hadith, gemäß unserer Meinung, ist nach seiner äußeren Bedeutung (ala
dhahirihi) zu verstehen, so wie er vom Propheten, Allahs Frieden und Segen auf
ihm, zu uns gelangte. Und die Vertiefung in theologische Argumentation
(Kalam) über diese Ahadith ist eine Neuerung. Wir haben Iman an ihn nach
seiner äußeren Bedeutung, so wie er kam, und wir diskutieren mit niemandem
darüber.

Der Iman an die Waage am Tage des Gerichtes, so wie dies zu uns (über Ahadith) gelangte: „Ein Diener wird am Tage des Gerichtes gewogen, und sein Gewicht wird nicht dem Gewicht eines Fliegenflügels entsprechen.“3

Die Taten der Diener werden gewogen werden, so wie dies in der Überlieferung erwähnt wird. Der Iman daran, die Bestätigung dieser Wahrheit, die Abwendung von dem, der dies leugnet und die Unterlassung der Diskussion mit ihm.

Und dass Allah - der Segenreiche und Erhöhte - am Tage des Gerichtes zu Seinen Dienern sprechen wird, ohne einen Übersetzer zwischen Ihm und Seinen Dienern: Der Iman daran und die Bestätigung dieser Wahrheit.

Der Iman an den Haud (das Becken), und dass es ein Becken für den Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, am Tage des Gerichtes gibt. Seine Ummah (Gemeinschaft) wird (zum Trinken) zu ihm kommen. Seine Breite entspricht der Distanz einer einmonatigen Reise. Seine Trinkgefäße gleichen der Anzahl der Sterne im Himmel, und dies ist in Übereinstimmung mit den Überlieferungen, welche in vielerlei Hinsicht authentisch sind.

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3  Dies ist die Bedeutung des Hadith: „Ein großer Mann, der viel isst und trinkt, wird gebracht und gewogen, und sein Gewicht wird - aus der Sicht Allahs - nicht dem Flügel einer Fliege gleich sein“, dann las er: »Darum sind ihre Werke nichtig, und am Tage der Auferstehung werden Wir ihnen kein Gewicht beimessen.« [18:105] Überliefert von Bukhari und Muslim.



Der Iman an die Strafe im Grab, und dass diese Ummah im Grab geprüft und über den Iman und den Islam gefragt wird. Darüber, wer sein Herr und sein Prophet ist.

Und dass Munkar und Nakir kommen werden - so wie Allah es will und wünscht, dass sie kommen. Der Iman daran und die Bestätigung dieser Wahrheit.

Der Iman an die Fürbitte des Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, und dass manche Leute aus dem Feuer entfernt werden, nachdem sie das Feuer geschmeckt haben und in Kohle umgewandelt wurden. Der Iman, dass angewiesen wird, sie in einen Fluss am Tore des Paradieses hineinzusetzen, so
wie dies überliefert wird - all dies entsprechend dem, wie Allah es will und wünscht. Wahrlich, man muss daran Iman und diese Wahrheit bestätigen.

Der Iman daran, dass Masihu-Dajjal kommen wird und zwischen seinen beiden Augen „Kafir“ stehen wird. Und der Iman an die Ahadith über ihn, die zu uns gelangt sind. Der Iman, dass dies so geschehen wird.

Der Iman, dass ’Isa herabkommen und ihn am Tore von Ludd töten wird.

Und dass Iman Rede und Handlung ist, er steigt und nimmt ab, so wie dies in der Überlieferung „Der in seinem Iman vollkommenste ist jener, der die besten Manieren hat“4 berichtet wird.

Wer auch immer das Gebet unterlässt, der ist ungläubig geworden. Keiner der Handlungen, die unterlassen werden, führen zum Kufr, außer dem Gebet. Wer auch immer das Gebet unterlässt, ist ein Kafir, und Allah hat seine Tötung erlaubt.

Der beste in dieser Umma nach dem Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, ist Abu Bakr as-Siddiq, dann ’Umar Ibn al-Khattab, und dann ’Uthman Ibn Affan. Wir geben diesen drei den Vorrang, genau so, wie die Gefährten des Gesandten Allah, Allahs Frieden und Segen auf ihm, ihnen den Vorrang gaben.Die Gefährten hatten nie eine Meinungsverschiedenheit in dieser Sache. Nach
diesen drei kommen die fünf Gefährten der Schura (Ratsversammlung): ’Ali Ibn Abi Talib, az-Zubair, Talha, ’Abdur-Rahman Ibn ’Awf und Sa’d Ibn Abi Waqqas. Jeder von ihnen war für die Khilafa geeignet, und jeder von ihnen war ein Imam (Führer). In dieser Angelegenheit nehmen wir den Hadith von Ibnu ’Umar: „Wir sahen - während der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, am Leben war und seine Gefährten weitverbreitet waren - Abu Bakr (als ersten), dann ’Umar, dann ’Uthman, und dann blieben wir still.“5

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4  Überliefert von Abu Dawud, Tirmidhi, Ahmad in seinem Musnad, ad-Darimi, Ibn Hibban in seinem Sahih.

5  Überliefert von al-Bukhari, Abu Dawud, at- Tirmidhi, Ibn Maja.



Nach diesen fünf Gefährten der Schura kommen die Leute von den Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, welche in Badr von den Muhajirun (Auswanderer aus Mekka) gekämpft haben, und dann jene, die in Badr von den Ansar (Helfer in Medina) gekämpft haben. (Jedermanns Stufe ist entsprechend seiner Auswanderung und dem Vorrang in der Annahme des Din.)

Danach sind die besten der Menschen: Die Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, jene Generation, zu der er gesandt wurde. Jeder, der ihm Gesellschaft geleistet hat, sei dies für ein Jahr, ein Monat, ein Tag, eine Stunde, oder dass er ihn lediglich gesehen hat, so ist er unter den Gefährten.6 Sein Gefährtenstatus entspricht dem Ausmaß seiner Gesellschaft mit ihm, dem Vorrang ihm Gesellschaft geleistet zu haben (ob er zu den ersten gehört), von ihm gehört und nach ihm geschaut zu haben.

Die nächsten in der Kameradschaft zu ihm sind besser als die Generation, die ihn nicht gesehen hat, selbst wenn sie Allah mit allen guten Taten treffen. Trotzdem sind jene, die dem Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, Gesellschaft geleistet haben, ihn gesehen und von ihm gehört haben, besser.

Und wer auch immer ihn mit seinen Augen sah und an ihn Iman hatte, selbst wenn dies nur für eine Stunde war, ist aufgrund seiner Kameradschaft (d.h. dass er Sahabi ist) besser als die Tabi’in (Generation nach den Gefährten), auch wenn die Tabi’in alle gute Taten vollbracht haben.

Das Zuhören und das Gehorchen der Führer (A’imma) und des Amir ul- Mu’minin (Führer der Gläubigen) - von denen, welche die Macht der Khilafam erlangt haben und sich die Leute vereint und ihnen zugestimmt haben und mit ihnen zufrieden sind - seien sie rechtschaffen oder sündhaft.

Und auch (das Zuhören und Gehorchen eines Mannes), der gegen die Leute mit dem Schwert gekämpft hat (d.h. erobert hat), bis er der Khalif wurde und man ihn Amirul-Mu’minin nannte.

Die Teilnahme an Kämpfen gemeinsam mit den Führern (Umara), seien sie rechtschaffen oder sündhaft, ist eine immerwährende Sache bis zum Tage des Gerichtes. Sie darf niemals unterlassen werden. (Ähnlich) ist es mit der Verteilung der Kriegsbeute und der Bestimmung der A’imma, um die
vorgeschriebenen Strafen (Hudud) durchzuführen; auch sie sind immerwährend. Es ist für niemanden erlaubt, sie zu tadeln oder zu bekämpfen (d.h. die A’imma).

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6  Ibn al-Madani (234 n. H.) sagte: „Wer auch immer den Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, begleitet hat oder ihn sah, auch wenn dies im Laufe des Tages nur für eine Stunde war, so ist er einer seiner Gefährten.“ Und sein Schüler Imam al-Bukhari sagte: „Wer auch immer von den Muslimin den Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, begleitete oder ihn sah, so ist er einer von den Gefährten.“ Sahih al-Bukhari, 7/1 mit Fath.




Auch die Überreichung der Spende an sie (d.h. die A’imma) ist erlaubt und wirksam. Wer auch immer die Spende ihnen gibt, so wird es ihm genügen (d.h. seine Pflicht wird erfüllt sein), seien sie rechtschaffen oder sündhaft.

Und die Verrichtung des Jumu’a-Gebetes hinter ihm (d.h. dem Herrscher) und hinter jedem, den er dazu ernennt, ist eine erlaubte und vollkommene Handlung, und das Gebet besteht aus zwei Rak’a. Wer auch immer diese wiederholt (nachdem er hinter ihm gebetet hat) ist ein Neuerer, einer, der die Überlieferungen verlässt, und er ist ein Gegner der Sunnah. Er erhält nichts (an Belohnung) von der Vortrefflichkeit (der Teilnahme am) Jumu’a-Gebet, wenn er nicht akzeptiert und der Meinung ist, dass das Gebet hinter den Führern auszuführen ist - wer sie auch sein mögen, seien sie rechtschaffen oder sündhaft (d.h. die Führer). Daher ist die Sunnah, dass er zwei Rak’a mit ihnen betet. (Wer auch immer sie wiederholt, ist ein Neuerer) und dass er bestätigt, dass sie (die Rak’as) vollkommen und vollständig sind, ohne in dieser Hinsicht einen Zweifel im Herzen zu haben.

Wer auch immer sich gegen einen Führer von den Führern unter den Muslimen auflehnt, nachdem die Leute ihm (d.h. dem Führer) zugestimmt haben und sich unter ihm vereint haben und seine Khilafa bestätigt haben - egal wie auch immer dieses Khilafa zustande kam, sei dies durch ihr Wollen und ihre
Akzeptanz oder durch seine Gewalt und Herrschaft über sie - so hat dieser Auflehner den Muslimen Ungehorsam geleistet und den Überlieferungen des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, widersprochen. Und wenn der Auflehner stirbt, so stirbt er einen Tod der Unwissenheit (Jahiliyya).

Das Töten (eines Mannes), der an der Macht ist, ist nicht erlaubt. Auch ist es für keinen erlaubt, sich gegen ihn aufzulehnen. Wer auch immer dies tut, ist ein Neuerer, und er beruht auf etwas anderem als die Sunnah und dem richtigen Weg.

Der Kampf gegen Diebe und Auflehner (Khawarij) ist erlaubt. Dies ist der Fall, wenn sie einen Mann hinsichtlich seiner Person und seines Vermögens angreifen. So ist es dann für ihn erlaubt zu kämpfen, sich und sein Vermögen zu verteidigen und (die Diebe und Auflehner) mit allem innerhalb seiner Möglichkeiten von sich und seinem Besitz zurückzuhalten.

Jedoch ist es ihm nicht erlaubt, dass er nach ihnen strebt (d.h. sie zu finden versucht), nachdem sie ihn verlassen haben. Auch soll er nicht ihren Spuren folgen, und dies ist für niemanden erlaubt, außer für den Imam (Führer) oder jenen, die bei den Muslimen Amtsgewalt besitzen.

Er darf sich nur bei seinem Heim verteidigen, und seine Absicht bei seiner Bemühung gegen sie sollte sein, dass er niemanden tötet. Falls er jedoch während seiner Verteidigung jemanden im Kampf tötet, dann wird Allah den Toten weit (von Sich und von Gutem) entfernen. Und wenn er selber in so einer
Situation getötet wird, während er sich und seinen Besitz verteidigt, dann hoffe ich, dass er ein Märtyrer ist, so wie sich dies im Hadith ereignete.

Alle diese Überlieferungen in dieser Hinsicht befahlen mit ihm zu kämpfen, jedoch nicht ihn zu töten, ihn zu verfolgen und ihn zu erledigen, falls er auf den Boden fallen oder verwundet werden sollte.

Und wenn er ihn gefangen nimmt, soll er ihn nicht töten und auch nicht die vorgeschriebene Strafe an ihm ausführen, sondern seine Angelegenheit zu jenem für ein Urteil bringen, den Allah bestimmt und Amtsgewalt verliehen hat.

Wir bestätigen für niemanden von den Leuten der Qibla in Bezug auf eine von ihm ausgeführte Tat, dass er im Paradies oder im Höllenfeuer ist. Wir haben Hoffnung und Furcht für den Rechtschaffenen, und wir haben Angst um den bösen und sündhaften Menschen, jedoch hoffen wir für ihn die Barmherzigkeit Allahs.7

Und wer auch immer Allah mit einer Sünde trifft, die für ihn das Feuer notwendig macht, bereut hat, sie nicht wiederholt und nicht (auf dieser Sünde) beharrt, dann wird Allah sich ihm (in Vergebung) zuwenden. Allah akzeptiert die Reue von seinen Dienern und verzeiht die schlechten Taten.8

Und wer auch immer Ihn trifft, nachdem die vorgeschriebene Strafe für die Sünde in dieser Welt eintraf, so wird sie (die Strafe in dieser Welt) übereinstimmend mit der Überlieferung des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, eine Sühne sein.

Und wer auch immer Ihn trifft, während er darauf beharrte und seine Sünde nicht bereute, die eine Bestrafung notwendig macht, dann obliegt seine Angelegenheit Allah. Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.

Und wer auch immer Ihn als Kafir trifft, wird von Ihm bestraft, und Er wird ihm nicht vergeben.

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7  Der Kommentator von ’Aqidatut-Tahawiyya, Ibn Abil-Izz (792 n. H.) sagte auf Seite 378: „Wir sagen über eine bestimmte Person von den Leuten der Qibla nicht, dass er zu den Leuten des Paradieses oder des Höllenfeuers gehört, abgesehen von dem, den der Wahrhaftige (d.h. Prophet) uns berichtet hat, dass er im Paradies ist, wie bspw. die Zehn, denen die frohe Botschaft des Paradieses gegeben wurde. Und wenn wir sagen [...] dass wer auch immer entsprechend dem Willen Allahs die Hölle betreten wird, von jenen, die aufgrund der Begehung von großen Sünden es erforderlich gemacht haben, das Feuer zu betreten, und dass er aufgrund der Fürbitte jener, die zur Fürbitte berechtigt sein werden, aus dem Feuer herausgebracht wird [...], dann würden wir uns (vor so einer Aussage) über eine bestimmte Person hüten. Daher bezeugen wir für ihn nicht das Paradies, auch nicht, dass er das Höllenfeuer betreten wird, außer mit Wissen - denn die Wahrheit (in dieser Sache) ist verborgen, denn wir wissen nicht, auf (welchem Weg) eine Person stirbt. Jedoch haben wir Hoffnung für jene, die Gutes tun und Angst um jene, die Schlechtes tun.“ 

8  Allah - der Erhabene - sagt: „Und Er ist es, Der Reue von Seinen Dienern annimmt und Sünden vergibt und weiß, was ihr tut.“ [Sura 42:25]




Und die Steinigung zum Tode ist für jenen rechtmäßig, der (sich mit der Ehe) bereichert hat, jedoch Unzucht begeht, entweder dadurch, dass er/sie (diese Tat) zugibt oder dadurch, dass der Beweis gegen ihn/sie gesichert wurde. Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, hat zum Tode gesteinigt und die Rechtgeleiteten Nachfolger ebenso.

wer auch immer einen einzigen Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, beleidigt, erniedrigt oder ihn für etwas hasst, was durch ihn verursacht wurde, oder seine Fehler nennt, so ist er ein Neuerer. (Er bleibt in diesem Zustand) bis er für sie alle bei Allah um Barmherzigkeit bittet und sein Herz über sie gut gesinnt und aufrichtig ist.

Und Heuchelei: Sie ist Kufr, dass jemand an Allah ungläubig ist und andere neben Allah verehrt (innerlich), jedoch den Islam nach Außen zeigt, so wie die Heuchler zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm.

Und seine Aussage: Wer auch immer drei Eigenschaften besitzt, er ist ein Heuchler...“9 ist eine Verstärkung (des Ausdrucks); wir überliefern sie, wie sie kam, und wir erklären sie nicht. Ähnlich die Aussage: „Werdet nicht ungläubig nach mir, indem ihr euch gegenseitig die Köpfe abschlagt.“10

Und die Aussage: „Wenn zwei Muslime mit dem Schwert aufeinander treffen, dann sind (beide), der Tötende und der Getötete im Feuer.“11

Und: „Verfluchung eines Muslims ist Sündhaftigkeit und seine Bekämpfung ist Kufr.“12 Und: „Wer auch immer zu seinem Bruder‚Ungläubiger’ sagt, kehrt es zu einem von beiden zurück.“13 Und:„Es ist Kufr an Allah, dass jemand seine Verwandtschaft leugnet, auch wenn es belanglos ist.“14 Und andere ähnliche Ahadith, die authentisch überliefert und bewahrt wurden. Wir unterwerfen uns ihnen, auch wenn wir ihre Bedeutung nicht kennen. Wir sprechen nicht darüber. Wir diskutieren nicht darüber. Und wir erklären diese Ahadith nicht, außer mit etwas Ähnlichem, mit denen sie zu uns kamen. Wir lehnen sie nicht ab, außer mit dem, was besser ist.

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9 Überliefert von al-Bukhari, Muslim und anderen.
10 Überliefert von al-Bukhari, Muslim und anderen.
11 Überliefert von al-Bukhari, Muslim und anderen.
12 Überliefert von al-Bukhari, Muslim und anderen.
13 Überliefert von al-Bukhari, Muslim und anderen.
14 Überliefert von Ibn Maja und Ahmad in seinem Musnad.




Das Paradies und das Höllenfeuer sind zwei erschaffene Dinge. Sie wurden bereits erschaffen, so wie dies vom Gesandten, Allahs Frieden und Segen auf ihm, zu uns gelangte: „Ich betrat das Paradies und sah ein Schloss...“15 Und: „Ich sah das Becken (Kauthar)...“16 Und: „Ich sah in die Hölle, und die meisten Bewohner waren Frauen.“ Und: „Ich sah in die Hölle und sah dieses und jenes...“

Wer auch immer behauptet, dass sie (Paradies und Hölle) nicht erschaffen sind, so ist er ein Leugner des Qur’an und der Ahadith des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm. Ich betrachte ihn nicht als jemanden, der an das Paradies und an die Hölle Iman hat.

Und wer auch immer von den Leuten der Qibla als Muwahhid (einer, der die Einheit und Einzigkeit Allahs in Seiner Herrschaft, Seinen Namen und Eigenschaften und in Seiner Anbetung bezeugt) stirbt, dann wird das Bestattungsgebet für ihn verrichtet und man bittet für ihn um Vergebung.

Die Bitte um Vergebung für ihn darf nicht verweigert werden (d.h. man darf es nicht unterlassen, und wir unterlassen das Bestattungsgebet nicht für ihn, egal wie groß oder klein seine Sünden sein mögen. Seine Angelegenheit ist bei Allah.)
 

Ende der Abhandlung



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15  Überliefert von al-Bukhari.
16  Verzeichnet von an- Nasa’i, at-Tirmidhi und Ahmad in seinem Musnad.